1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vereinbarungen über Design- und Fotodienstleistungen zwischen Dennis Grbavac (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Leistungsumfang, Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Vertragsgegenstand ist die Konzeption und Umsetzung von Gestaltungs- und Medienprojekten in den Bereichen Markenentwicklung, Print- und Webdesign, Foto- und Videoproduktion.
2.2 Im vereinbarten Leistungsumfang sind zwei Korrekturrunden enthalten. Weitere Anpassungen erfolgen auf Basis einer gesonderten Vergütung gemäß tatsächlichem Aufwand.
2.3 Ein Auftrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich erteilt werden. Der Vertrag tritt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer in Kraft.
2.4 Die erbrachten kreativen Leistungen unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, das weder zeitlich noch örtlich beschränkt ist – soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2.5 Nutzungsrechte werden in dem Umfang eingeräumt, wie sie für den vereinbarten Zweck erforderlich sind. Eine Weitergabe an Dritte ist ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
2.6 Sollten zusätzliche Nutzungsarten gewünscht werden, ist dies vorab schriftlich zu regeln. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Zusatzvergütung gemäß § 32 UrhG.
2.7 Die im Rahmen des Projekts erstellten Dateien und Daten bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Dies gilt insbesondere für offene Arbeitsdateien.
2.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, urheberrechtliche Hinweise (z. B. im Footer einer Website) sichtbar anzubringen. Eine Entfernung dieser Hinweise bedarf der Zustimmung.
2.9 Der Auftragnehmer behält sich vor, die im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen Werke zu Eigenwerbezwecken (z. B. auf Website oder in sozialen Medien) zu nutzen.
3. Vergütung
3.1 Die Höhe der Vergütung wird bei Auftragserteilung vereinbart – entweder als Festpreis oder auf Stundenbasis. Letztere wird in angefangenen Stunden abgerechnet.
3.2 Die Zahlung ist mit Projektabnahme fällig. Bei einem Auftragswert ab 1.000 € erfolgt die Abrechnung in zwei Teilen: 50 % bei Beauftragung, 50 % nach Abnahme.
3.3 Eine Abnahme darf nicht aus rein subjektiv-ästhetischen Gründen verweigert werden.
3.4 Wird ein Projekt vorzeitig abgebrochen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.
4. Mitwirkungspflichten und Verantwortung
4.1 Der Auftraggeber stellt die für die Umsetzung erforderlichen Inhalte (z. B. Texte, Bildmaterial) bereit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2 Verzögerungen durch verspätete oder ausbleibende Mitwirkung liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
4.3 Bei erheblichen Projektverzögerungen behält sich der Auftragnehmer vor: a) den Vertrag zu kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen oder
b) eine Vorschusszahlung zu verlangen, unabhängig vom Projektvolumen.
4.4 Der Auftraggeber versichert, über alle Nutzungsrechte an den bereitgestellten Materialien zu verfügen. Im Falle von Rechtsverletzungen stellt er den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
4.5 Die rechtliche Prüfung hinsichtlich Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht ist nicht Bestandteil des Auftrags. Diese obliegt dem Auftraggeber.
4.6 Für die rechtliche Absicherung (z. B. Impressum, Datenschutz) von Websites ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
4.7 Der Auftraggeber versichert, dass abgebildete Personen der Nutzung zugestimmt haben. Die rechtliche Prüfung und Freigabe der Fotos liegt beim Auftraggeber.
5. Haftung
5.1 Soweit nachstehend nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
5.2 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht eine unbegrenzte Haftung.
5.3 In anderen Fällen ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren („Kardinalpflichten“), und zwar auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
5.4 Als typischer Höchstschaden gilt ein Betrag von maximal 750 € je Einzelfall.
5.5 Für Schäden durch unautorisierte Eingriffe Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
5.6 Für Inhalte oder Fehler in bereitgestellter Software, insbesondere Open-Source- oder Freeware, wird keine Haftung übernommen.
5.7 Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Jahr, beginnend mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn – ausgenommen hiervon sind Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie Personenschäden.
5.8 Gesetzliche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
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